Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

  • Nach Zustandekommen eines Betreuungsvertrages verpflichtet sich die Betreuerin, die ihr anvertrauten Tiere liebevoll, artgerecht und mit größter Sorgfalt zu betreuen. Dies geschieht besonders unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes sowie dessen Nebenbestimmungen.
  • Der Rechnungsbetrag wird nach der Betreuung innerhalb von 14 Tagen fällig.
  • Der Betreuungspreis beinhaltet die Anfahrts-/Abfahrtskosten und sämtliche vereinbarten Betreuungspunkte.
  • Vor Betreuungsbeginn müssen die Schlüssel zu den jeweiligen Räumen übergeben worden sein. Der Betreuerin ist es untersagt die Schlüssel weiterzugeben. 
  • Die Betreuerin verpflichtet sich, die Räume, Gebäude und Anlagen mit größter Sorgfalt zu begehen und auf deren Erhalt sowie den des Inventars zu achten.
  • Die Betreuerin verpflichtet sich ebenso keinen anderen Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen zu gewähren. Ausgenommen sind hiervon Personen, die von dem Tierhalter benannt wurden sowie Personen, die im Sinne der Betreuung mit tätig sind.
  • Futter und Pflegebedarf wie Einstreu, Medikamente sowie Transportboxen sind vom Tierhalter für den Betreuungszeitraum in ausreichendem Maße zugänglich bereitzustellen. 
  • Jede Erkrankung, jeder Verdacht auf eine Erkrankung sowie jede außergewöhnliche Verhaltensweise sind vorab zu benennen. 
  • Die Betreuerin schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt.
  • Eine Absage oder Verschiebung eines Betreuungstermines muss spätestens 48 Stunden vorher mitgeteilt werden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die angefangene Betreuungsdauer angerechnet.
  • Erfolgt die Rückkehr des Tierhalters nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so ist die Betreuerin unverzüglich darüber zu informieren. Die mobile Tierbetreuung Sternkopf ist immer bemüht, eine Verlängerung sicher zu stellen.
  • Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder Verletzung eines Tieres, die Behandlung durch einen vom Tierhalter benannten Tierarzt erfolgen darf und soll.